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Reisen mit der Bahn

Das Reisen mit der Bahn sollte für Menschen mit Behinderung, ohne besondere Erschwernisse, möglich sein. Die Eisenbahnen sind verpflichtet, zu diesem Zweck Programme zur Gestaltung von Bahnanlagen und Fahrzeugen zu erstellen. Die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr gilt auch bei Reisen mit der Deutschen Bahn. Ein neu verabschiedetes Gesetz soll zusätzlich die Rechte von Personen mir eingeschränkter Mobilität und Menschen mit Behinderung stärken.

Barrierefreier Eisenbahnverkehr

Die Eisenbahnen sind nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verpflichtet, Programme aufzustellen, mit denen eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit erlangt werden soll. Die Deutsche Bahn (DB) AG hatte als erstes Eisenbahnunternehmen in Deutschland ein Programm zum barrierefreien Eisenbahnverkehr erstellt. Darin ist u. a. festgelegt, dass in der Regel bei Neu- oder Umbauten von Bahnhöfen ab 1.000 Fahrgästen pro Tag die barrierefreie Gestaltung vorgesehen ist. Die Priorisierung gewährleistet, dass die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit einem möglichst großen Nutzerkreis zu Gute kommen. Im Streckennetz der Bahn gibt es über 5400 Bahnhöfe. Da nicht jeder Bahnhof derzeit von der Priorisierung erfasst ist, kann es an bestimmten Stationen zu unbefriedigenden Situationen für mobilitätsbeeinträchtigte Personen und Menschen mit Behinderung kommen. Auf der Internetseite der Deutschen Bahn AG finden sie die Bahnhofsdatenbank, der sie auch Informationen zur Barrierefreiheit entnehmen können.

 

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Info-Telefon für Menschen mit Behinderungen 030 221 911 006

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