Die U-Untersuchungen
Die U-Untersuchungen bei Babys, Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen sind von zentraler Bedeutung für die Entwicklung eines Kindes: Je früher eine Krankheit erkannt wird, desto erfolgversprechender ist ihre Behandlung.
Nach der Geburt bekommen die Eltern das Untersuchungsheft mit der genauen Auflistung der notwendigen Früherkennungsuntersuchungen (U-Untersuchungen) ausgehändigt. Die zwölf Früherkennungsuntersuchungen führen die niedergelassenen Kinderärztinnen und -ärzte durch. Im Jugendalter schließen sich zwei weitere Jugendgesundheitsuntersuchungen an. Bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder bzw. Jugendliche von der Praxisgebühr und Rezeptzuzahlung befreit.
| Untersuchung | Untersuchungszeitraum |
|---|---|
| U 1 | direkt nach der Geburt |
| U 2 | 3. bis 10. Lebenstag |
| U 3 | 4. bis 6. Lebenswoche |
| U 4 | 3. bis 4. Lebensmonat |
| U 5 | 6. bis 7. Lebensmonat |
| U 6 | 10. bis 12. Lebensmonat |
| U 7 | 21. bis 24. Lebensmonat |
| U 7a | 34. bis 36. Lebensmonat |
| U 8 | 43. bis 48. Lebensmonat |
| U 9 | 60. bis 64. Lebensmonat |
| U 10 | 7. bis 8. Lebensjahr |
| U 11 | 10. bis 11. Lebensjahr |
| J 1 | 12. bis 14. Lebensjahr |
| J 2 | 17. bis 18. Lebensjahr |
Nähere Informationen zu den einzelnen U-Untersuchungen erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder im Webauftritt "Gesundes Kind".
Ziel der U-Untersuchungen ist es,
- festzustellen, ob sich das Kind gesund entwickelt,
- Krankheiten rechtzeitig zu erkennen,
- frühzeitig festzustellen, ob Misshandlungen vorliegen,
- die wichtigsten Impfungen durchzuführen und
- auffällige Kinder und ihre Familien so früh wie möglich an kompetentes Fachpersonal weiter zu vermitteln.


