Rechtliche Betreuung
Von rechtlicher Betreuung betroffen sind Erwachsene, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können. Viele der Betroffenen sind alte Menschen.
Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl des betroffenen Menschen ist an die Stelle von Entmündigung, Vormundschaft für Erwachsene und Gebrechlichkeitspflegschaft getreten. Das Wesen der Betreuung besteht darin, dass für eine volljährige Person ein Betreuer bestellt wird, der in einem genau festgelegten Umfang für sie handelt. Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen soll dabei gewahrt bleiben, soweit dies möglich und seinem Wohl zuträglich ist. Seine Wünsche sind in diesem Rahmen beachtlich.
Ausführliche Informationen zum Betreuungsrecht hat das Bundesministerium der Justiz in einem Ratgeber zusammengestellt, den Sie hier einsehen können.
Erläutert werden dort:
- die Voraussetzungen für eine Betreuung,
- die Auswirkungen der Betreuung,
- die Auswahl des Betreuers/der Betreuerin,
- die Aufgaben des Betreuers/der Betreuerin,
- der Schutz in persönlichen Angelegenheiten,
- die Tätigkeit des Betreuers/der Betreuerin in vermögensrechtlichen Angelegenheiten,
- die Rechte des Betreuers/der Betreuerin sowie
- das gerichtliche Verfahren.
Ferner gibt es Musterformulare in deutscher Sprache, zweisprachig deutsch-türkisch und zweisprachig deutsch-russisch
- zur Vorsorgevollmacht
- zur Betreuungsverfügung
- zum Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht
- zum Antrag auf Eintragung weiterer Betreuer/innen zur Vorsorgevollmacht
- zur Konto-/Depotvollmacht (nur in deutscher Sprache).


