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Städtebauförderung

Bund und Länder haben sich im Rahmen de Städtebauförderung dem Ziel der grundsätzlichen barrierefreien Gestaltung öffentlicher Gebäude verpflichtet. So ist zum Beispiel die Anpassung öffentlicher Gebäude und Räume zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs bzw. einer barrierefreien Nutzung im Rahmen der Städtebauförderprogramme unter bestimmten Bedingungen förderungsfähig.

Ziel der Städtebauförderung ist die Erneuerung von Stadtquartieren mit städtebaulichen Mängeln oder strukturellen Schwächen. Dabei sollen in den von den Gemeinden ausgewiesenen Fördergebieten Entwicklungsdefizite abgebaut und die Lebensbedingungen allgemein verbessert werden. Dabei müssen auch Fragen der Barrierefreiheit ständig im Blickfeld sein und beachtet werden.

Für die Städtebauförderungsprogramme stellt der Bund den Ländern und Gemeinden Finanzhilfen zur Verfügung, über die jährlich eine Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern abgeschlossen wird. In de Präambel zu dieser Verwaltungsvereinbarung ist seit 2007 verankert, dass die Finanzhilfen im Rahmen der integrierten Stadtentwicklung auch zur barrierefreien Gestaltung des Wohnumfeldes in den Förderquartieren eingesetzt werden können. Die Durchführung der Städtebauförderungsprogramme liegt bei den Ländern und Gemeinden. Die Bundesfinanzhilfen für die Städtebauförderung betragen im Jahr 2013 455 Mio. Euro.

Eine (anteilige) Förderung privater Bauvorhaben aus Mitteln der Städtebauförderung ist ebenfalls möglich, sofern diese innerhalb eines Fördergebiets der Städtebauförderung liegen. Entsprechende Informationen erteilen die zuständigen Gemeinden.

Darüber hinaus bietet die KfW bietet im Rahmen der zum 01.04.2009 aufgelegten "Investitionsoffensive Infrastruktur" durch Bundesmittel verbilligte Kredite für Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen aus strukturschwachen Gebieten an, die in die Verbesserung der örtlichen Infrastruktur investieren. Förderfähig sind grundsätzlich alle Investitionsvorhaben in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte, darunter auch Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Bundesregierung stellt hierfür 2009 und 2010 jeweils 150 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Kommunen, gemeinnützige Einrichtungen oder private Unternehmen mit kommunaler Aufgabe. Es werden grundsätzlich alle Investitionsvorhaben und Investitionsfördermaßnahmen in die kommunale und soziale Infrastruktur sowie in wohnwirtschaftliche Projekte in strukturschwachen Gebieten mitfinanziert. Dies gilt insbesondere für bauliche Maßnahmen zum barrierefreien, alten- und behindertengerechten Umbau von Krankenhäusern, Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen, etwa durch Nachrüstung von Aufzügen.

 

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