Förderung für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die behinderte oder schwerbehinderte Menschen ausbilden, können von unterschiedlichen Leistungsträgern Unterstützung erhalten. Als Unterstützung kommen z.B. Zuschüsse, Darlehen oder Bonuszahlungen in Frage.
- Überblick über die Leistungen an Arbeitgeber
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
- Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen
- Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
- Behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen
- Zuschüsse zu Gebühren
- Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung
Überblick über die Leistungen an Arbeitgeber
| Art der Leistung | Leistungsträger |
|---|---|
| Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: bis zu 60 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. | Agentur für Arbeit, Rehabilitationsträger |
| Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen: bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsjahres. | Agentur für Arbeit |
| Zuschuss oder Darlehen für neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener Beteiligung des Arbeitgebers. | Integrationsamt |
| Zuschuss oder Darlehen für behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen: bis zur Höhe der notwendigen Kosten je nach Einzelfall. | Rehabilitationsträger, Agentur für Arbeit, Integrationsamt |
| Zuschuss zu Gebühren; insbesondere Prüfungsgebühren. | Integrationsamt |
| Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung: Prämien und Zuschüsse. | Integrationsamt |
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
Für behinderte Auszubildende können Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger oder der Agentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erhalten, wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent gewährt werden.
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung für schwerbehinderte Menschen
Für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Auszubildende können Arbeitgeber von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr (einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) erhalten, wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent gewährt werden.
Neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen
Für die Schaffung neuer Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber vom zuständigen Integrationsamt einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, wenn der geförderte Ausbildungsplatz längerfristig schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleibt.
Behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen
Für die behinderungsgerechte Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätten behinderter oder schwerbehinderter Auszubildender können Arbeitgeber einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten. Die Einrichtung umfasst dabei insbesondere die Ausstattung mit den notwendigen technischen Arbeitshilfen und Maßnahmen, durch die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglicht, erleichtert oder gesichert wird.
Zuschüsse zu Gebühren
Für besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen kann das Integrationsamt Zuschüsse zu Gebühren insbesondere zu Prüfungsgebühren leisten.
Zuschuss zu Kosten der Berufsausbildung
Arbeitgeber erhalten für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene, die für die Zeit der Berufsausbildung schwerbehinderten Menschen gleichgestellt worden sind, vom Integrationsamt Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung.


