Beschäftigungsförderung
- Eingliederungszuschuss
- Befristete Beschäftigung der 50-Jährigen und Älteren
- Übernahme von Weiterbildungskosten
- Perspektive 50plus – Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen
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INITIATIVE NEUE QUALITÄT DER ARBEIT – INQA
Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmereinstellen, die wegen einer Behinderung oder ihres Alters nur erschwert vermittelt werden können. Es gelten im Vergleich erweiterte Förderhöhen und -dauern sowohl für Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einstellen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (maximal 36 Monate) als auch bei der Einstellung von behinderten oder schwerbehinderten Menschen (vgl. Kapitel Eingliederungszuschüsse für behinderte und schwerbehinderte Menschen).
Ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen haben es häufig schwer, im Berufsleben Fuß zu fassen. Um diesen Menschen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen, sieht der Gesetzgeber eine arbeitsmarktpolitische Förderleistung vor, die Arbeitgebern die Entscheidung erleichtern soll, diese Menschen gezielt einzustellen („Eingliederungszuschuss“). Neben dem regulären Eingliederungszuschuss (bis zu 50% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgeltes und einer Förderdauer bis zu zwölf Monaten) gelten für Menschen mit Behinderungen bzw. älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erweiterte Förderhöhen und -dauern:
So kann für schwerbehinderte, sonstige behinderte und besonders betroffene schwerbehinderte Menschen die Förderhöhe bis zu 70 Prozent und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Eine Besonderheit gibt es für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Hier kann ein Eingliederungszuschuss bis zu 96 Monate geleistet werden. Ansprechpartner für die Förderung sind die Agenturen für Arbeit, die Rehabilitationsträger und die Jobcenter nach dem SGB II.


